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Hausordnung


1.  Allgemeines
Regeln sollen helfen, das Zusammenleben zu organisieren. Gebäude und Inventar müssen gepflegt werden. Anordnungen der Lehrkräfte und des Schulpersonals ist Folge zu leisten.

2.  Pünktlichkeit, Unterrichtsbeginn, Unterrichtsschluss
Der Unterricht beginnt für alle Beteiligten pünktlich. Die gegenseitige Begrüßung erfolgt im Stehen. Arbeitsmaterialien der Schülerinnen und Schüler liegen vor Beginn des Unterrichtes bereit. Wer sich verspätet, entschuldigt sich und nennt den Grund seiner Verspätung. Der Klassenraum wird nach jeder Stunde sauber und aufgeräumt verlassen.

3.  Sauberkeit und Ordnungsdienste
Alle sind für Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz und in der Schule insgesamt verantwortlich. Am Ende jeder Stunde sind die Plätze und Räume aufgeräumt zu hinterlassen. Mit Ende der letzten Unterrichtsstunde in dem jeweiligen Klassen-/Fachraum werden die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen.
Die jeweiligen Klassendienste (Tafeldienst, Klassenbuchführung, Ordnungsdienst usw.) sind deutlich erkennbar ausgehängt oder sie sind aktuell ins Klassenbuch eingetragen.

4.  Taschen
Alle Taschen, besonders Sporttaschen und Turnbeutel, müssen jeden Tag nach Hause mitgenommen werden.
Die Ablage von Taschen geschieht auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche bei Diebstahl und Beschädigung ergeben sich aus diesen Festlegungen nicht. Das gilt auch für Musikinstrumente.

5.  Technische Medien
Unsere Klassenräume sind mit hochwertigen technischen Geräten ausgestattet. Jede Klasse sollte sich ihrer Verantwortung für den Zustand der Geräte bewusst sein. Sie sind keine Spielgegenstände.

6.  Unfälle
Unfälle und Schadensfälle auf dem Schulweg oder in der Schule müssen sofort dem Sekretariat bzw. der Schulleitung gemeldet werden.

7.  Verlassen des Schulgeländes
Während der Unterrichtszeit dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen. Dies gilt auch für alle Pausen.
Um Lehrkräften die Überprüfung zu erleichtern, gilt folgende Regelung:
Schülerinnen und Schüler, die außerschulische Lernorte aufsuchen, haben dieses mit ihrem Klassenlehrer bzw. ihrem Fachlehrer geregelt. Dazu gibt es einen Klassenbucheintrag.

8.  Wertgegenstände
Handys, MP-3-Player, teurer Schmuck und andere Wertgegenstände sowie größere Geldbeträge sollten grundsätzlich nicht mit in die Schule genommen werden.
Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, Fahrausweisen oder Schlüssel u. ä. wird kein Schadensersatz geleistet.

9.  Handy und MP 3-Player
Handys müssen in der Schulzeit ausgeschaltet sein und in der Tasche bleiben. MP 3-Player sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Unerlaubtes Mitschneiden von Unterricht sowie Fotografieren und Filmen in der Schule wird zum Schutz von Schülerschaft und Lehrerschaft strafrechtlich verfolgt.

10.  Kleidung
Kleidung hängt an der Außengarderobe.
Eine für den Unterricht angemessene Kleidung ist wünschenswert.

11.  Essen und Trinken
Während der Schulzeit ist das Kaufen von Speisen außerhalb des Schulgeländes nicht erlaubt.

12.  Silentium in der Mensa
Die Mensa ist außerhalb der Essenszeiten auch regelmäßiger Unterrichtsraum. Deshalb muss dort konzentrierte Ruhe herrschen. Wer dazu nicht in der Lage ist, bekommt von einer Lehrkraft einen besonderen Arbeitsraum zugewiesen.

13.  Fachräume
Alle Fachräume dürfen nur in Begleitung von Lehrkräften genutzt werden.

14.  Pausen
In den Pausen verlässt die Klasse ihren Raum. Der Klassenraum wird abgeschlossen. In Regenpausen bleiben die Klassenräume geöffnet.

15.  Feuer
Feuer muss sofort bei Lehrkräften oder im Sekretariat gemeldet werden.
Fluchtwege und Fluchtregeln sind bei Brandgefahr zu beachten.

16.  Aushänge
Aushänge sind durch die Schulleitung zu genehmigen.

17.  Waffen
Waffen, Feuerwerkskörper und andere Gegenstände, die dazu geeignet sind, Menschen zu verletzen, haben in der Schule keinen Platz.

18.  Krankmeldungen
Krankmeldungen erfolgen ab 7.30 Uhr des ersten Krankheitstages telefonisch im Sekretariat. Bei Erkrankungen über drei Tage oder länger muss sofort eine schriftliche Mitteilung vorgelegt werden.

19.  Weitere Ordnungen
Dieser Hausordnung sind weitere Ordnungen angeschlossen, die ebenfalls verbindlich sind.

20.  Wirksamkeit
Diese Hausordnung tritt ab dem 25. August 2008 in Kraft.

Anlagen:
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