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Katastrophen-Schutzordnung am EGN

Verhalten bei Feuer- oder Katastrophenalarm im Schulgebäude

1. Ein Alarmsirenen-Signal ist sofort zu beachten. Katastrophen können sich aber auch ohne Alarmsirene anbahnen.

2. Den Anordnungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.

3. Bei Feuer sofort die Fenster schließen.

4. In jeder Klasse hängt ein Alarmplan. Den eingezeichneten Fluchtweg ins Freie benutzen. Niemanden zurücklassen.

5. Schultaschen, Lernmaterial, Bekleidungsstücke, Klassenbuch usw. nur dann mitnehmen, wenn es angeordnet wird.

6. Der Fahrstuhl darf nicht benutzt werden.

7. Ruhe bewahren! Keine Angst haben! Nicht rennen! Die Klasse sammelt sich mit ihrer Lehrkraft auf dem angegebenen Sammelplatz. Die Vollständigkeit der Klasse ist sofort zu prüfen.

8. Sollte keine Aufsichtsperson in der Klasse sein, verlassen die Schüler ruhig und ohne ihre Sachen den Raum auf dem gekennzeichneten Fluchtweg.

9. Der Fluchtweg ist regelmäßig in der Klassenlehrerstunde zu besprechen.

10. Ein Fluchtwege-Plan und eine Katastrophenordnung gehören in jedes Klassenzimmer.

 Feuerwehr:  112  Arzt:  05921/5513
 Polizei: 110 Krankenhaus: 05921/840
 





 

Anlagen:
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