
Liebe Eltern,
hier erhalten Sie die aktuellen Informationen zum Thema Schülerbeförderung (Schüler-Sammelzeitkarte) für das kommende Schuljahr 2025/2026.
Berechtigt sind:
Schüler*innen der Klassen 1-10 allgemeinbildender Schulen
Die Mindestentfernung zwischen Wohnadresse und Schule beträgt für alle Schulformen mehr als 2,1 km.
Schüler*innen ab Klassenjahrgang 11 der allgemeinbildenden und berufsbildenden Gymnasien haben keinen Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte.
Um eine effizientere Bearbeitung zu schaffen, bitten wir, die Anträge auf Schülerzeitfahrkarten nur online zu stellen.
Der Online-Antrag ist ab dem 10. März 2025 freigeschaltet!
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
·Bei Verlust, Beschädigung oder Unlesbarkeit der Schüler-Sammelzeitkarte ist die Erstellung einer Ersatzkarte erforderlich. Ersatzfahrkarten für
Deutschland-Tickets können nur über die VGB (Tel. 05921-80350) beantragt werden. Bei reinen Busfahrkarten muss das jeweilige Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Für die Ausstellung der Ersatzfahrkarte wird eine Verwaltungsgebühr (siehe Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens bzw. des Niedersachsentarifs) erhoben. Es können keine Ersatzfahrkarten über den Landkreis ausgestellt werden!
·Fahrplanauskünfte können über die elektronische Fahrplanauskunft (www.vbn.de/fahrplaner, www.efa.de oder www.vgb-mob.de) oder über die 05921 8035-0 eingeholt werden.
Es besteht für die Schüler*innen die Möglichkeit, die Anträge für das neue
Schuljahr direkt online über das Bürgerportal Grafschaft Bentheim:
https://survey123.arcgis.com/share/59cc450f0b734461baf780c03d9d19d3?portalUrl=https://geo.grafschaft.de/portal
oder über den QR-Codezu stellen.
Die Antragsstellung ist bis zum 09.05.2025 online vorzunehmen.
Alle Fahrkarten des Schuljahres 24/25 verlieren ihre Gültigkeit zum 31. Juli 2025!
Eine weitere Nutzung der D-Tickets über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht
gestattet und gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis, was entsprechend
geahndet werden würde.
Für das neue Schuljahr 2025/2026 ist zwingend eine neue Fahrkarte zu beantragen.
Die Ausgabe der neuen Fahrkarte erfolgt nach Möglichkeit im Austausch mit der alten Fahrkarte vom Schuljahr 24/25.