Bildungsauftrag

„Denn Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.“ (2. Timotheus 1,7)

 

Der obige Passus aus dem ersten Kapitel des 2. Timotheus begründet in wenigen Worten  gleichermaßen Wert und Aufgabe von Schule: Jedem Menschen sind Fähigkeiten gegeben, die er allein erkennen muss, um sie fortan auch entfalten zu können. Ihn auf diesem Wege zu begleiten, den Mut zu fassen, diese ihm eigene Kraft und seinen Wert für die Gemeinschaft zu erkennen, ist der vornehmliche Bildungszweck von Schule. In diesem Sinne sollte der Entwicklung der Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes die uneingeschränkte Achtung und Wertschätzung gebühren. Da jeder Mensch zugleich nicht nur isoliert für sich steht, sondern sich nach biblischem Verständnis in einem Beziehungsgefüge zu Gott, seinen Mitmenschen und der Natur und der ihn umgebenden Kultur befindet, haben Schule und Bildung des Weiteren das erklärte Ziel, dass Menschen lernen, ihr Denken auf die Gemeinschaft auszudehnen und für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. „Verantwortungsbewusste Mündigkeit“  als Ziel der Bildung im evangelischen Sinn meint daher „den Zusammenhang von Lernen, Wissen, Können, Wertbewusstsein, Haltungen (Einstellungen) und Handlungsfähigkeit im Horizont sinnstiftender Deutungen des Lebens“.  Ein solches Bildungsverständnis grenzt sich ab gegen jeden Versuch, das Lernen in der Schule zu reduzieren auf ökonomische Leistungserwartungen und an Bedürfnisse des Marktes und Erfordernisse gesellschaftlicher Funktionalität anzupassen. Es fokussiert sich ferner darauf, dass Bildung mehrdimensional angelegt sein muss, auf lebensförderliche Inhalte achtet und dem einzelnen Zeit lässt, nachzudenken, sich zu entwickeln, eigene Wege zu finden und zu gehen.

 

Der 2017 veröffentlichte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung bestätigt jedoch erneut, dass das dargelegte Bildungsverständnis in dem von Bildungsinstitutionen geprägten Alltag der Jugendlichen kaum bzw. keinen Platz gefunden hat und allein der Erwerb von Qualifikationen und Zertifikaten deutlich im Vordergrund standen, Jugend aber mehr als eine Zeit der Qualifizierung sein müsse, da sie auch Chancen zur Selbstpositionierung und Verselbstständigung bereit zu halten habe. Diese Feststellung bestärkt uns immer noch in unserem Verständnis, dass Schule mehr als ein Lernort zu sein hat, welcher Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit eröffnet, sich selbst zu positionieren, Interessen auszubilden bzw. wahrzunehmen und Selbstständigkeit zu erleben, um die erwähnte „verantwortungsbewusste Mündigkeit“ im evangelischen Sinn entwickeln zu können.

 

In dem Ansinnen, diesem Gedanken in unserer Schule gerecht werden zu wollen, haben wir, das Evangelische Gymnasium Nordhorn, im Jahr 2017 das Projekt „Herausforderung“ für die Jahrgangsstufe 10 ausgearbeitet und erstmals erprobt.[1] So befinden wir uns inzwischen bereits im sechsten Durchgang. Im Rahmen des Projektes sollen unsere Schülerinnen und Schüler die geforderte Möglichkeit erfahren, sich – fern von Schule – zu entdecken, sich nach persönlicher Präferenz Ziele zu setzen und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. In diesem Zusammenhang sollen sie Mut fassen und daran wachsen, Anstrengungsbereitschaft ausbilden und Selbstgewissheit ausschärfen.

 

Um einen grundlegenden Überblick zu ermöglichen, sollen in den folgenden Kapiteln nun zentrale Fragen zum Projekt „Herausforderung“ Klärung finden.

 

 

  1. Was ist das Projekt „Herausforderung“?

 

  1. Herausforderungen bilden Persönlichkeit

 

Welch grundlegende Bedeutung Herausforderungen jedweder Art für den Menschen haben, greift bereits die antike Philosophie auf und manifestiert damit schon vor 2000 Jahren den Wert ebendieser für die Entwicklung der Persönlichkeit eines Menschen: Crescit animus, quotiens coepti magnitudinem attendit [Seneca, quaestiones naturales, III, 4]„der Mut wächst, sooft er seine Aufmerksamkeit auf die Größe eines Vorhabens richtet“. Herausforderungen lassen uns, gleich welchen Alters, wachsen, sie befördern unsere Anstrengungsbereitschaft, wecken Entdeckungsfreude, fordern unseren Wagemut und stärken unser Verantwortungsgefühl und Selbstbewusstsein. Diese Erkenntnis findet gleichermaßen Bestätigung in empirischen Studien der Neurowissenschaften und der Pädagogik, nicht zuletzt aber auch durch die uns eigene Lebenserfahrung.

1.2 Herausforderungen und Schule

Dass Herausforderungen somit auch an die Schule gehören und sich Schülerinnen und Schüler mit diesen konfrontiert sehen sollen, erscheint in diesem Sinne nur folgerichtig. Der Begriff der „Herausforderung“ würde an dieser Stelle natürlich missdeutet werden, fassten wir darunter allein das Schreiben guter Noten. Junge Menschen müssen vielmehr fern klassischer Unterrichtsstrukturen die Gelegenheit bekommen, auf Grundlage ihrer Interessen – also intrinsisch motiviert – zu entdecken und zu experimentieren, sei es bspw. ästhetisch, sportlich, wissenschaftlich, kulturell oder sozial. Indem sich die Schülerinnen und Schüler ihrer selbst gewählten Herausforderung stellen und in gleicher Weise Momente des Gelingens, aber auch Misslingens erfahren, bilden sie eine Vielfalt an Talenten und Persönlichkeiten aus, auf welchen sie aufbauend weitere Herausforderungen im Leben suchen werden.

Das niedersächsische Schulgesetz fordert im Bildungsauftrag der Schulen (§2) in gleicher Weise dazu auf, dass Schülerinnen und Schülern der dargestellte Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit geboten werden müssen, um die eigene Persönlichkeit auf Grundlage christlich humanistischer Werte weiterzuentwickeln und Verantwortung zu übernehmen.[2] Konträr zu diesem Gedanken ist es jedoch u.a. durch den Druck curricularer Vorgaben selbiger Institution unmöglich, den Schülerinnen und Schülern im Rahmen traditioneller Unterrichtsstrukturen diese individuellen Erfahrungsräume zu eröffnen. Es stellt sich folglich die Frage, wie bzw. in welcher Form Schule jungen Menschen diese Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen kann.

1.3.1 Das Projekt „Herausforderung“ am EGN – Jg. 10

Wir, das Evangelische Gymnasium Nordhorn, haben beschlossen, als teilgebundene Ganztagsschule den Projektbereich dahingehend zu öffnen und damit gleichsam den durch das Sozialdiakonische Praktikum in Jahrgang 9 eingeschlagenen Weg fortzusetzen. So erfahren unsere Schülerinnen und Schüler zunächst in den Jahrgangsstufen 5-8 unter Anleitung und in dem Umfeld Schule die Möglichkeit, Themen und Interessen nachzugehen, die sich nicht unmittelbar mit den klassischen Unterrichtsfächern verbinden (so u.a. das „Musical“-Projekt, die Ausbildung zum Schulsanitäter, das „Fair-Trade“-Projekt oder der „Schulgarten“). Daran anknüpfend lernen unsere Schülerinnen und Schüler im Sozialdiakonischen Praktikum nach einem halben Jahr der Vorbereitung, in sozialen Einrichtungen der Stadt Nordhorn Verantwortung für ihre Mitmenschen zu übernehmen. Im Projekt „Herausforderung“ nehmen sich unsere Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 anschließend in Kleingruppen (in etwa drei oder vier Schülerinnen und Schüler + Begleitperson) eigenständig eines mindestens einwöchigen Vorhabens (bis zu 10 Tage) an, planen und setzen es zuletzt um.


Die konzeptionelle Gestaltung des Projektbereiches als Teil des schulischen Ganztages im Überblick:

 

Welche Herausforderung sich die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Projektes suchen, steht ihnen frei, sofern es dem Gedanken einer „Herausforderung“ entspricht. Die Rahmenbedingungen sind ferner erfüllt, wenn es sich um ein geschlossenes Schülerprojekt handelt, welches ein klares örtliches und ideelles (sportlich, ökologisch, sozial o.ä.) Ziel für den Zeitraum definiert, das jedes Mitglied einer Gruppe herausfordert, ohne dabei Angst zu evozieren. Die Schülerinnen und Schüler müssen mit einem vorgegebenen Betrag von 100 Euro pro Gruppenmitglied auskommen (dies impliziert die Fahrt, Übernachtung, Verpflegung etc.), den sie von ihren Eltern gestellt bekommen und eigenständig zu verwalten haben. Es darf kein zusätzliches Taschengeld geben, welches über dieses Budget hinausgeht. In durch die Projektidee begründeten Fällen darf eine Gruppe das Budget erhöhen, muss die Erhöhung aber selbstständig erwirtschaften und dies nachweisen können. Dieser zusätzliche Betrag darf erneut nicht mehr als 100 Euro pro Gruppenmitglied überschreiten und von allen Mitgliedern zu gleichen Teilen eingebracht werden.

 

Im ersten Halbjahr findet das Projekt angeleitet durch Frau Fritzen, Herrn Hoffmann und Herrn Großmann als Unterrichtseinheit am Donnerstag in der 1./2. Stunde statt. In diesem Rahmen werden die Schülerinnen und Schüler zu Beginn mit den Möglichkeiten und der Intention des Projektes vertraut gemacht. Im Anschluss entwickeln sie erste Ideen und finden sich in Kleingruppen zusammen, um in einer weiteren Phase ihre jeweilige „Herausforderung“ zu planen. Hierbei werden sie, wie bereits dargelegt, von den genannten Lehrkräften beratend unterstützt. Die Planung der Herausforderung muss im ersten Halbjahr bis zum 08.12.2022 Abschluss finden, da die Gruppen in der Folgewoche ihre Projektansätze einer Prüfungskommission vorzustellen haben, die aus jeweils zwei Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen bzw. Schülern und einer ehemaligen Begleitperson besteht und darüber entscheidet, ob die einzelnen Gruppen ihre „Herausforderung“ antreten dürfen, Auflagen zu erfüllen haben oder einen neuen Ansatz finden müssen (jeweils bis zum 27.01.2023). Im zweiten Halbjahr findet das Projekt in etwa vom 13.03. – 17.03.2023 praktisch Umsetzung. Es steht den einzelnen Gruppen im Sinne des Projektes frei, diesen Rahmen nach Rücksprache auszudehnen oder auch früher zu beginnen (z.B. bereits am Wochenende).

  1. Das Projekt „Herausforderung“ am EGN – Jg. 5/6 und 7/8

Seit 2021 können auch in Klasse 5/6 und 7/8 je ein Projekt mit dem Thema Herausforderung gewählt werden. Im Jahrgang 5/6 bereitet Herr Hann mit unseren Jüngsten kleine Tagesherausforderungen selbstständig vor und versucht diese mit dem Projekt zu bewältigen. Im Jahrgang 7/8 plant, organisiert und führt Herr Rüger gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern eine Kanutour mit einer Übernachtung im Zelt durch. Diese Projekte entsprechen der konzeptionellen Idee der Herausforderung in Jahrgang 10 und bieten schon in jüngeren Jahrgängen offene und freie Möglichkeiten, sich selbst Herausforderungen zu stellen und begleitet zu bewältigen. Diese kleineren Projekte gehören zum Ganztagsangebot und werden freiwillig gewählt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich deshalb besonders auf das Projekt Herausforderung in Jahrgang 10.

 

1.4 Der zeitliche Ablauf des Projektes „Herausforderung“ 2022/2023

1.5 Die Vielfalt an Herausforderungen

Wie bereits angedeutet, kann sich eine „Herausforderung“ unterschiedlich begründen, sie kann sportlichen, ökologischen, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, musisch/künstlerisch, handwerklich oder auch zukunftsorientierten Charakter haben, um nur einige Möglichkeiten zu benennen. Daraus ergibt sich eine Vielzahl an Projektansätzen, welche unsere Schülerinnen und Schüler aufgreifen können und sollen: Sei es eine Harz- oder Alpenwanderung, eine Fahrradtour durch die Niederlande oder eine Kanutour, die Arbeit auf einem Biobauernhof oder in einer Imkerei, der Besuch einer Universität, das Produzieren von Musik, ein Creative-Writing Workshop, das Bepflanzen öffentlicher Anlagen, das Leben in einem Kloster, die Pflege einer Gedenkstätte, das Designen und Schneidern eines Kleides, das Bauen eines Spielplatzes oder das Erlernen und Ausüben eines alten Handwerkberufes. Die Zahl an Beispielen ließe sich an dieser Stelle unbegrenzt fortführen. Wichtig ist bei der Wahl vor allem, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler interessengeleitet einer „Herausforderung“ annehmen, welche das Bedürfnis ausprägt, auch weiterhin Unternehmensgeist zu wagen und Selbstständigkeit auszubilden.  

Ein Bild, das Pfeil enthält.

Automatisch generierte Beschreibung1.6 Konzepterweiterung 2023

In diesem Jahr ergibt sich eine konzeptionelle Erweiterung der Herausforderung in Jahrgang 10. Auf Grundlage von Evaluationsergebnissen wünschen sich die Schülerinnen und Schüler auch bei der immer im Januar durchgeführten Jahrgangsfahrt nach Berlin mit dem Schwerpunkt „Gesellschaft und Kultur erleben“ mehr Selbstverantwortung und Programm innerhalb ihrer persönlichen Interessensgebiete. Daran anknüpfend ergibt sich innerhalb des Projektes Herausforderung eine Zusammenarbeit mit der organisierenden Fachschaft Politik. Die Schülerinnen und Schüler planen zu den Inhalten Stadterkundung und kulturelle Bildung an zwei Nachmittagen eigene Programmpunkte, die sie in Berlin selbstständig organisieren und durchführen. Auch hier steht ein begrenztes Budget von 30€ zur Verfügung, welches sie selbstbestimmt einsetzen und verwalten. Somit erhoffen wir uns als Evangelisches Gymnasium Nordhorn zum einen den Wünschen und Vorstellungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden und zusätzlich weiter konzeptionell bzgl. der Verantwortungsübernahme und Persönlichkeitsbildung zu arbeiten. In erneuten Evaluationen nach der Jahrgangsfahrt wird entschieden werden, inwiefern diese Konzepterweiterung auch in den kommenden Jahren umgesetzt wird.

2. Was wird von den Eltern erwartet?

Die Eltern sollten ihrem Kind allen voran Mut machen, sich einer Herausforderung zu stellen, die einen solchen Namen auch verdient und der Idee somit gerecht wird. In diesem Zusammenhang ist es gleichsam bedeutend, dass sich die Eltern mit ihrem Kind während des Planungsprozesses über die Art und Umsetzung der „Herausforderung“ austauschen und dieses unterstützen, was jedoch auf keinen Fall bedeuten soll, dass die Eltern die „Herausforderung“ planen, sie sollen lediglich Anregungen geben, sodass die Möglichkeit zur Selbsttätigkeit für das Kind uneingeschränkt gewahrt bleibt. Wenn den Eltern während der Projektplanung auffallen sollte, dass sich das Kind verloren fühlt, Angst hat oder sich in der Gruppe oder mit der Betreuung unwohl fühlt, sollten sie sich umgehend an die zuständigen Lehrkräfte (s.o.) wenden.

Während der praktischen Umsetzung des Projektes sollten die Eltern auf Kontakt zu ihrem Kind weitgehend verzichten, sofern es die Situation nicht erforderlich machen sollte, damit das Kind im Sinne des Projektes Unabhängigkeit erfahren kann. Die Schülerinnen und Schüler dürfen Smartphones mit sich führen, diese dürfen aber nur für eine eingeschränkte Zeit am Abend genutzt werden. Damit sich die Eltern dennoch keine Sorgen um ihr Kind machen müssen, werden die Begleitpersonen jeden Tag ein Foto der Gruppe auf die Homepage bzw. Instagram-Seite stellen, sodass die „Herausforderung“ stets verfolgt werden kann. Die Kinder sind – wie das Begleitpersonal – während des Projektes über die Schule versichert. Zudem wird ein Notfall-Telefon eingerichtet sein. Die Nummer wird vorab bekannt gegeben werden. Alle weiteren Hinweise zu Dokumenten, der Anmeldung und dem Ablauf des Projektes erhalten die Eltern auf einem Informationsabend vor den Herbstferien.

3. Wer ist an der Herausforderung beteiligt?

Koordiniert wird das Projekt „Herausforderung“ von Kerstin Fritzen, die somit bei Fragen stets als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Sie betreut zusammen mit Herrn Hoffmann und Herrn Großmann sowie mit den FJSlern Kimberly Kerk und Noah Röttgers die einzelnen Projektgruppen. Die Lehrkräfte, die die Gruppen in der Planungsphase begleiten, werden nicht Teil der Prüfungskommission sein, damit diese unabhängig in der Entscheidung über die einzelnen Projektansätze bleibt.

Zentral bei der praktischen Umsetzung der jeweiligen geplanten „Herausforderung“ sind zuletzt vor allem die Begleitpersonen. In den letzten beiden Jahren waren 24 bzw. 25 Studierende als Aufsichtsperson einer Gruppe an dem Projekt beteiligt. Auch in diesem Jahr werden wir wieder Studierende besonders aus den Bereichen der Sozialwissenschaften und des Lehramts für das Projekt hinzuziehen.

 

Begleitpersonen müssen einen Erste-Hilfe-Kurs (von min. sechs Std., max. zwei Jahre alt), ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und einen unterschriebenen Begleitvertrag vorlegen können. Des Weiteren sollten sie sich, wie bereits angedeutet, in einer pädagogischen Ausbildung befinden oder pädagogische Vorerfahrungen haben. Bei der Begleitung einer Kanutour o.ä. ist zudem bspw. die Vorlage eines DLRG Rettungsschwimmer-abzeichens erforderlich. Alle Begleiterinnen und Begleiter haben vor Beginn der „Herausforderung“ ein persönliches Vorbereitungsgespräch, um einen Überblick über das Projekt und die genannten Voraussetzungen zu erhalten. Zudem werden sie sich vor der praktischen Umsetzung mit der ihnen zugesprochenen Gruppe treffen, damit sich die Gruppenmitglieder vorab kennenlernen können.

 

Die Begleitpersonen werden während der „Herausforderung“ die einzelnen Gruppen ununterbrochen beaufsichtigen. Sie sollen als Gruppenmitglied Ansprechperson sein und zwischen den Schülerinnen und Schülern vermitteln, sofern dies notwendig sein sollte, sich jedoch aus der Selbstorganisation der Gruppe herausnehmen, soweit es möglich ist. Die Begleitperson wird von den Schülerinnen und Schülern während der „Herausforderung“ verpflegt.

4. Zusammenfassung: Welche Regeln gibt es für das Projekt „Herausforderung“?

  1. Eine „Herausforderung“ definiert sich als ein in sich geschlossenes Schülerprojekt, das ein klares örtliches sowie ideelles Ziel in einem gesetzten Zeitraum verfolgt. Eine gelungene „Herausforderung“ beinhaltet bspw. sportliche, ökologische, soziale, kulturelle, musische/künstlerische, handwerkliche oder auch zukunftsorientierte Komponenten.  
  2. Eine „Herausforderung“ stellt für jede Schülerin und jeden Schüler einer Gruppe ein besonderes Erleben dar, ohne dass diese sich dabei unwohl fühlen.
  3. Flüge sind bei dem Projekt nicht vorgesehen, außer es wird ein begründeter, schriftlich formulierter Antrag gestellt, über welchen die begleitenden Lehrkräfte entscheiden.
  4. Aufenthalte in Ferienwohnungen o.ä. Bekannter oder der eigenen Eltern über den gesamten Zeitraum der „Herausforderung“ sind nicht angedacht.
  5. Die Projektplanung muss mit dem ersten Halbjahr (Überarbeitungen bis zum 21.01.2023 zulässig) abgeschlossen sein und einer Kommission zur Prüfung (14./15.12.2022) vorgelegt werden.
  6. Das Budget von 100 Euro pro Gruppenmitglied, von den Eltern zur Verfügung gestellt, darf nicht überschritten werden und beinhaltet auch die Verpflegung und Unterbringung der Begleitperson.
  7. Eine Erhöhung des Budgets muss im Sinne des Projektansatzes begründet sein und eigenständig erwirtschaftet werden. Dabei darf ein Wert von 200 Euro pro Gruppenmitglied nicht überschritten werden.
  8. „Sponsoring“ – sei es finanziell oder durch Sachspenden – ist nicht zulässig.
  9. Innerhalb der Gruppen müssen bestimmte Aufgabenbereiche aufgeteilt sein: So bedarf es eines Kassenwartes, der die Finanzen der Gruppe überwacht, eines Gruppensprechers, der mit Begleitpersonen und Kooperationspartnern kommuniziert, und zuletzt eines Schriftführers, der die Planungen zusammenfasst und abschließend präsentiert.
  10. Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen gültigen Erste-Hilfe-Schein (im Rahmen der Vorbereitung werden die Schülerinnen und Schüler einen Erste-Hilfe-Lehrgang des DRK besuchen).
  11. Nur im begründeten Fall dürfen Smartphones länger als eine Stunde am Abend genutzt werden (Eltern können über Blog auf Homepage oder Instagram während der praktischen Umsetzung die Gruppen verfolgen).
  12. Bei nicht erfolgter oder unzulänglicher Planung (die geplante „Herausforderung“ wird von der Prüfungskommission abgelehnt) entscheiden die betreuenden Lehrkräfte über das weitere Vorgehen: So ist möglich, dass die Schülerinnen und Schüler der Gruppe in der Woche der „Herausforderung“ in der Schule verweilen, einem anderen Projekt zugeordnet oder mit einem alternativen Engagement (z.B. Mitarbeit bei der Nordhorner Tafel) beauftragt werden.

Ansprechpartnerinnen

Kerstin Fritzen
Tel.: 05921 308300
Fax: 05921 3083020