Sportkollegium frischt "Rettungsfähigkeit" auf

Nachricht 20. September 2016
2016-09-21-Fortbildung Rettungsfähigkeit

Seit dem Jahr 2014 gibt es im Hinblick auf die Wasseraufsicht bei schulischen Schwimm- und Sportveranstaltung eine entscheidende Neuerung,
die sehr zu begrüßen ist: Alle Sportlehrkräfte sind aufgerufen, ihre "Rettungsfähigkeit" mindestens alle drei Jahre aufs Neue unter Beweis zu stellen. Unser Sportkollegium hat dies Anfang des Monats September in Form einer gemeinsamen Fortbildung im neuen Nordhorner Hallenbad "DelfiNOH" erfolgreich gemeistert.

Inhalt der Aktualisierung der Fähigkeit zum Retten und Wiederbeleben ist die erweiterte „Kombinierte Übung“ des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG, des DRK und des ASB – Bronze. Als Nachweis der Fähigkeit zum Retten und Wiederbeleben muss die Lehrkraft die „Kombinierte Übung“ ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge erfüllen:

- 15 m Anschwimmen in Bauchlage,
- Abtauchen auf 2-3 m Wassertiefe und Heraufholen eines 5 kg-Tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes (Rettungsdummy, siehe Foto), diesen anschließend fallen lassen
- Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
- 15m Schleppen eines Partners
- Anlandbringen des Geretteten
- Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW).

Der Erwerb dieser Qualifikation zur Wasseraufsicht bei z.B. Klassen- und Wanderfahrten steht grundsätzlich jeder schulischen Lehrkraft und auch Mitarbeitern offen.

Das Sportkollegium bedankt sich ausdrücklich bei Marlies Simon-Hüring und der DLRG, die uns durch die Fortbildung führten. Das Foto zeigt den erweiterten Kreis der Fachgruppe Sport v.l.n.r.: Sylke Schiphorst (EGN-Schwimmtrainerin), Maren Dreier, Christian Kirberger, Steffen Dreier, Frank Scheele, Lucas Völkerink (BFD im Schulsport) und André Nixdorf.

Ansprechpartner

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Frank Scheele
Tel.: 05921 30830-0
Fax: 05921 30830-20